Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 20. Juli 2026 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen" vorgelegt. Mit der darin enthaltenen Fahrzeuggenehmigungs- und -betriebsverordnung (FGBV) sollen die bislang geltende Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) abgelöst und in ein neues, systematisch überarbeitetes Regelwerk überführt werden.
Nach dem Willen des BMV wird die Reform nicht in einem einzigen Schritt vollzogen. Zeitgleich mit der FGBV soll eine zweite, eigenständige Verordnung über die regelmäßige technische Prüfung von Fahrzeugen in Kraft treten. Sie übernimmt die bislang in der StVZO enthaltenen Vorschriften zur wiederkehrenden technischen Prüfung – etwa im Rahmen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung – und trennt diese künftig sauber von den Vorschriften zur eigentlichen Fahrzeuggenehmigung. Beide Verordnungen zusammen bilden damit die vollständige Neuordnung dessen, was heute noch in der StVZO geregelt ist.
Für unsere Mitgliedsbetriebe aus dem Fahrzeugbau, die Anhänger, Lkw-Aufbauten und Sonderfahrzeuge herstellen oder bereits zugelassene Fahrzeuge durch Auf- und Anbauten verändern ist vor allem die FGBV von unmittelbarer Bedeutung, da sie das Verfahren und die technischen Anforderungen für die Einzelbetriebserlaubnis und die nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung neu fasst. Erste Prüfungen zeigen, dass der Entwurf die bisherigen nationalen Ausnahme- und Erleichterungsmöglichkeiten gegenüber den europäischen Typgenehmigungsvorschriften einschränken würde – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Praxis der handwerklichen Einzelfertigung.
Der ZKF wird sich im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung mit einer Stellungnahme an das BMV wenden, um auf die Besonderheiten bei einzelgenehmigten Fahrzeugen und eine notwendige Überarbeitung des Entwurfs hinzuweisen. Im Vorfeld haben wir uns intensiv mit anderen betroffenen Branchenverbänden ausgetauscht, um die praktischen Auswirkungen des Entwurfs auf unser Gewerk umfassend zu bewerten und unsere Position abzustimmen. Ziel ist es, gegenüber dem Ministerium mit einer möglichst breit getragenen und fachlich fundierten Stimme aufzutreten.
Wir werden unsere Mitgliedsbetriebe über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zeitnah informieren. (DC)