Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt Anfang Februar 2023

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 befristet war, wird bereits zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Dazu wird die Bundesregierung eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen und ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten lassen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) setzte sich dafür ein, die Vorgaben zu coronabedingten Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz an das Infektionsgeschehen und die gesamtgesellschaftlichen Schutzvorgaben anzupassen. Die Pressemitteilung von ZDH-Präsident Jörg Dittrich finden Sie >hier<.

Hintergrunddetails sind der Haufe Online Redaktion zu entnehmen >hier<.