Corona-Krise: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beendet

Die Aussetzung von der Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens endete am 30.04.2021. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt, ist künftig Insolvenz anzumelden.

Der Deutsche Bundestag hatte mehrfach die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verlängert. Die Ausnahme galt für juristische Personen, die staatliche Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beantragt hatten und deren Antrag nicht offensichtlich unbegründet war. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert auch in seiner Informationsreihe Praxis Recht über das neue Sanierungsverfahren der Insolvenzordnung informiert >hier<.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Informationen hin, dass eine sich zunehmend schlechte wirtschaftliche Situation eines Betriebes nicht unbedingt in einer Insolvenz enden muss. Auf solche Krisen existieren spezialisierte Beratungshäuser, die die Situation des Betriebes analysieren und insolvenzabwendende Maßnahmen durchführen.

Kostenlose Erstberatung für ZKF-Mitglieder in der Krise
In diesem Zusammenhang weist der ZKF auf seine Online-News hin, in der die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Plenovia Unternehmensberatung GmbH eine dieser Berater ist, die unter einem Dach und unter einheitlicher Führung sowohl die rechtlichen als auch die betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themen in wirtschaftlichen Krisensituationen abdecken. Sie bieten ZKF-Mitgliedsbetrieben in diesem speziellen Fall eine kostenlose Erstberatung an.

Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz >hier<.