Corona-Krise: Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 21 Monate verlängert

Die heute beschlossene Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeld-Bezugsdauerverordnung - KugBeV) >hier< regelt, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, von 12 auf bis zu 21 Monate verlängert wird, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020. Den Arbeitgebern, die in diesem Zeitraum im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, soll durch die verlängerte Bezugsdauer Planungssicherheit gegeben werden. Die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 Kraft.

Weitere Informationen über die Beantragung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise entnehmen Sie der ZKF Online News >hier<