Corona-Krise: Bundesregierung verlängert den Lockdown und verschärft weitere Maßnahmen: Reparaturwerkstätten dürfen weiterhin öffnen

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung verlängert, aber auch teilweise verschärft. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

Bund und Länder haben am 5. Januar 2021 folgende Maßnahmen beschlossen, die Auswirkungen auf Karosserie-Fachbetriebe haben können:

In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Der Bund wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewähren. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umzusetzen.

Betriebskantinen sind zu schließen, wo immer es die Arbeitsabläufe zulassen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zulässig. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

Private Zusammenkünfte werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Die Beschränkungsmaßnahmen werden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Mit der Überbrückungshilfe III >hier< des Bundes sollen Abschlagszahlungen schnell erfolgen. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).

Bund und Länder werden am 25. Januar 2021 beraten und Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen. Weitere Informationen der Maßnahmen erhalten Sie >hier<  und die Regeln Ihres jeweiligen Bundeslandes finden Sie >hier<.