Mit einem neuen Kreditprogramm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll es für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern möglich sein, die dringend notwendigen Kredite von der Bank zu erhalten. Die Kredite der KfW werden bei den Banken direkt beantragt und die KfW fing bei einem Corona-Sonder-Kreditprogramm nur bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos auf. Den Banken war teilweise das Restrisiko von 10 Prozent zu hoch, so dass Kreditanträge nicht bewilligt wurden. Mit der umfassenden Garantie des Bundes von 100 Prozent Haftungsfreistellung ist es möglich, dass mehr Kredite von Unternehmen durch die Banken bewilligt werden und Unternehmen schnellstmöglich Liquidität (Zahlungsfähigkeit) erhalten.
Wichtige Voraussetzung: Die Firma muss mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv wirtschaftlich tätig gewesen sein und Umsätze geniert haben. Die Unternehmen dürfen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und vor der Corona-Krise Gewinn erzielt haben – im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre. Die Hausbank wird dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung prüfen.
Eckpunkte des Programms: Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kann der Schnellkredit beantragt werden. Die Kredithöhe liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 – maximal jedoch pro Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern bei 500.000 Euro, bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bei 800.000 Euro. Der Zinssatz liegt aktuell bei 3 % p. a. Die Laufzeit der Kredite liegt bei zehn Jahren – beim bisherigen KfW-Sonderprogramm sind es fünf Jahre.
Das zusätzliche Programm der KfW zielt auf Verbesserungen bei Laufzeiten und Haftungsfreistellung für Kredite ab, um die Liquidität von Firmen zu sichern.
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