Corona-Krise und Teil-Lockdown: Neue Regelungen ab 2. November von Bund und Ländern

Der Bund und die Länder vereinbarten, um eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern und das Infektionsgeschehen aufzuhalten, einen Teil-Lockdown mit Auswirkungen insbesondere auf Gastronomie, Veranstaltungen etc. Darüber hinaus wird weiterhin empfohlen: 1,5 Meter Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften. Diese Maßnahmen sollen die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche senken. Die neuen Regelungen sind zunächst bis Ende des Monats November befristet. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie >hier< einsehen. Die meisten Bundesländer übernehmen die Bund-Länder-Beschlüsse, es gibt jedoch auch einige Unterschiede zwischen den Ländern – Informationen erhalten Sie auch >hier<.

Details mit Fragen und Antworten erhalten Sie auf den Seiten: Die Bundesregierung >hier<, aber auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/