Corona-Krise: Verlängerung des Programms Überbrückungshilfe III beschlossen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bestehenden Corona-Hilfsprogramme auf Beschluss der Bundesregierung verlängert und führt die „Überbrückungshilfe III“ als neue Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30.09.2021 fort.

Neu ist eine sog. Restart-Prämie, mit der Unternehmen im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen können und diese wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale, die neue Restart-Prämie als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten. Ersetzt werden künftig aber auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Nach Anpassung der Programme soll die Antragstellung auch für die genannte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus über die bekannte Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.