Corona-Krise: ZDH-Information - Vereinbarungen des Koalitionsausschusses zum Abfedern der wirtschaftlichen Folgen

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD einigte sich auf weitere Schritte zum Abfedern der wirtschaftlichen Folgen während der Corona-Pandemie. Relevant für das Handwerk sind Vereinbarungen zu Überbrückungshilfen, zum Kurzarbeitergeld sowie zum Insolvenzrecht.

Geplant ist u. a., dass die Zahlung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate verlängert wird, längstens bis zum 31.12.2021. Diese verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Zusätzlich sollen die betroffenen Firmen dadurch entlastet werden, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet, die bei Kurzarbeit entrichtet werden müssen. Verlängert wird bis Ende 2021 auch die bereits im April vereinbarte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80/87 Prozent des Verdienstausfalls bei längerer Dauer. Die Koalition wird auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen als Zuschüsse zu den Betriebskosten in der Corona-Krise verlängern. Der ZKF berichtete über die Hilfspakete >hier<

Die bereits zahlreichen Maßnahmen sollen die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland begrenzen. Einzelheiten sind den Maßnahmen des Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 >hier< zu entnehmen. Details zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses können auch der Stellungnahme des ZDH entnommen werden >hier<.