Der ZKF berichtete über das Maßnahmenpaket (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) der Bundesregierung, das Unternehmen in der Corona-Krise unterstützt und die weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wirtschaftsleben in Deutschland begrenzen soll >hier<
Im Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier >hier< werden die wesentlichen Maßnahmen in einem Überblick dargestellt:
- Bereitstellung von Liquidität durch Garantien und Bürgschaften und Steuerstundungen
- Sofortprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Breiter Zugang zu Kurzarbeitergeld.
Im Bereich der Liquiditätshilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen mit einem Sonderprogramm Kredite zur Verfügung stellen. Im Faktenblatt zum KfW-Sonderprogramm 2020 >hier< sowie in der am 30. März 2020 aktualisierte Fassung der Kurzfakten zu den von der Bundesregierung am 23. März beschlossenen „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“>hier< erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Maßnahmen.
Informationen erhalten Sie auch unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html oder www.bundesfinanzministerium.de/corona oder aber auch unter der BMWi-Corona-Hotline: 030/18615 1515