Corona-Pandemie: Testpflicht und keine Lohnfortzahlung für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten

Zu Beginn der Pandemie wurden viele Urlaubsreisen abgesagt, zwischenzeitlich aber kehren viele Arbeitnehmer wieder aus dem Urlaub und in die Betriebe zurück. Daraus ergeben sich viele Fragen, welche Rechte und Pflichten nach der Rückkehr für Arbeitnehmer gelten, die ihren Urlaub außerhalb Deutschlands verbracht haben.

Aufgrund der viel diskutierten Testpflicht für Einreisende bzw. Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung >hier< erlassen, die am 08.08.2020 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat das BMG am gleichen Tag eine weitere Anordnung veröffentlicht, die sich an nach Deutschland einreisende Personen richtet >hier <.

Auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamts muss in diesem Fall ein ärztliches Zeugnis über eine Testung wegen einer Corona-Infektion vorliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 1). Dabei soll nur der Aufenthalt in einem Risikogebiet von arbeitsrechtlicher Bedeutung sein.

Ergänzend zu den Verordnungstexten wird auf das aktualisierte Informationsblatt der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den arbeitsrechtlichen Folgen für Rückkehrer aus Risikogebieten mit aktuellen Informationen mit dem Stand August 2020 hingewiesen >hier<.

Der BDA empfiehlt darin, einen Aushang im Betrieb oder eine Bekanntmachung im Intranet vorzunehmen, um die Arbeitnehmer über die möglichen Rechtsfolgen bei einer Urlaubsreise zu informieren.

Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass die aktuelle Einreiseverordnung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten vorsieht. Auch auf die Informationsseiten, mit den jeweils aktualisierten Hinweisen zu den Risikogebieten, sollte eine Information erfolgen >hier<.

Sinnvoll ist auch der Hinweis, dass Arbeitnehmern während der Zeit der Quarantäne kein Anspruch auf Lohnzahlung zusteht, sondern allenfalls ein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG >hier<, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.