Corona-Pandemie: Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 14.10.2020

Zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Bundes-regierung und Bundesländer am 14.10.2020 neue Vereinbarungen getroffen. Das entsprechende Abschlussdokument finden Sie >hier<.

Die konkret angekündigten Schritte zur Eindämmung des Infektionsgeschehenes liegen weiterhin überwiegend im privaten Bereich (Kontakte, Feiern, Reisen).

Deutlich hervorgehoben wird dabei der gemeinsame Wille, die „Wirtschaft am Laufen zu halten“ und den Betrieb von Schulen und Kitas aufrecht zu erhalten. Gesundheitsschutz wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich als Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit benannt.

Auf der Grundlage der bekannten Schwellenwerte von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wurden einheitliche Regeln für einschränkende Maßnahmen in das öffentliche Leben beschlossen (Sperrstunde, öffentliche und private Veranstaltungen), die auch Bereiche wirtschaftlicher Betätigung berühren.

Im Zusammenhang mit den Vereinbarungen wies der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Nachdruck darauf hin, dass Handwerksbetriebe Planungssicherheit benötigen, damit sie sich im Rahmen der gegebenen Umstände soweit irgend möglich wirtschaftlich betätigen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.