Corona-Schutzimpfung für Mitarbeiter*innen der Kfz- und Nfz-Werkstätten sofort buchbar!

Zurzeit nimmt die Corona-Schutzimpfung in Deutschland deutlich an Fahrt auf. In diesem Zusammenhang ist eine sog. KRITIS-Liste erstellt worden, die die Bereiche systemkritischer Infrastrukturen auflistet. Mitarbeiter, die in diesen Bereichen tätig sind, gehören somit mindestens zur Prioritätsgruppe 3 und haben die Möglichkeit, sich für einen Impftermin zu registrieren. Kfz- und Nfz-Werkstätten und damit auch wir als Karosserie- bzw. Fahrzeugbaufachbetriebe sind in dieser KRITIS-Liste aufgeführt.

Folgende Vorgehensweise können wir Ihnen ohne Gewähr empfehlen:

  • Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung für den Arbeitnehmer ausstellen. Das entsprechende Dokument finden Sie im Internet zum Beispiel unter dem Stichwort „Arbeitgeberbescheinigung Corona-Impfung“ für Ihr jeweiliges Bundesland.
  • Der Mitarbeiter kann sich dann online im jeweiligen Bundesland nahe seinem Wohnort für eine Corona-Impfung registrieren. Dies ist über die Impfzentren möglich oder auch über Wartelisten der Hausärzte, die Corona-Impfungen anbieten. Der Mitarbeiter kann dann bei der Registrierung die Zugehörigkeit zur Prioritätsgruppe 3 vermerken. Sobald ein Impftermin frei ist, wird dann der Beantragende per E-Mail über Zeit und Ort informiert.
  • Zum Impftermin muss der Mitarbeiter dann zusätzlich zu den erforderlichen Dokumenten die ausgefüllte/abgestempelte Arbeitgeber-Bescheinigung als Nachweis mitbringen.

Beispielhaft haben wir die Arbeitgeber-Bescheinigung des Landes Hessen und die KRITIS-Liste Hessen in dieser Information verlinkt. Für alle anderen Bundesländer empfehlen wir Ihnen die gängigen Suchmaschinen im Internet.