Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer sowie dem Deutschen Steuerberaterverband, die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen über den bereits festgelegten Termin 30. Juni 2023:
• Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November- /Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden. Darüber hinaus ist es möglich bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 zu beantragen.
• Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Mit den Maßnahmen sollen insbesondere, die angespannte Arbeitsbelastungen und der hohe Fachkräftebedarf bei den eingebundenen prüfenden Dritten, für Entlastung sorgen. Aktuell liegen den Bewilligungsstellen der Länder rd. 281.000 Schlussabrechnungen und rd. 251.000 Fristverlängerungen (von insgesamt rd. 830.000 einzureichenden Paketen) vor.
Die Prüfungen in den Bewilligungsstellen sind angelaufen und rd. 18.000 Schlussbescheide wurden erteilt.
Weitere Informationen können Sie der vom BMWK veröffentlichten Pressemitteilung.