Corona-Wirtschaftshilfen: Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und Eigenkapitalzuschuss

Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium gab bekannt, dass für die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III ein Eigenkapitalzuschuss eingeführt wird, den diese zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III erhalten. Dabei müssen die Unternehmen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 in drei Monaten oder mehr einen Umsatzeinbruch von jeweils mindestens 50 % verzeichnet haben. Dieser Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

Höhe des Zuschlags

1. und 2. Monat

Kein Zuschlag

3. Monat

25 Prozent

4. Monat

35 Prozent

5. und jeder weitere Monat

40 Prozent


Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) >hier<
Weitere Details finden Sie auch im Rundschreiben des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) >hier<.