COVID-19 Arbeitsschutzstandards veröffentlicht

Um das schrittweise Wiederhochfahren der Wirtschaft in Deutschland zu ermöglichen und gleichzeitig einen möglichst hohen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) am 16.04.2020 einheitliche Arbeitsschutzstandards zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Diese branchenübergreifenden Arbeitsschutzstandards gelten ab sofort und sind von den Betrieben entsprechend umzusetzen. Die Standards beinhalten die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Der Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden.
  • Die Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern muss auch bei der Arbeit eingehalten werden. In Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, müssen vom Arbeitgeber Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und von den Mitarbeitern getragen werden.
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vom Arbeitgeber vorgehalten/bereitgestellt werden.

Wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen ist auch hier die Rangfolge von technischen, über organisatorische, bis hin zu personenbezogenen Maßnahmen zu beachten.

Der vollständige Maßnahmenkatalog des BAMS kann <<hier>> eingesehen werden.