Aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallene ÜLU-Lehrgänge können, abweichend von den Regelungen der ÜLU-Richtlinie und des Zuwendungsbescheides, ab Wiederaufnahme des Betriebs in den Bildungszentren unter bestimmten Erleichterungen nachgeholt werden. Die Maßnahmen gelten vorerst für Lehrgänge, die bis zum 31.12.2020 beendet werden. >Mehr<