Cyber Security – betrifft dies auch den Aufbauhersteller?

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In den Aufbaurichtlinien der Fahrgestellhersteller ist zu lesen, dass der Aufbauhersteller die Verantwortung für die Funktionssicherheit des Fahrzeugs unter Einhaltung gängiger Normen und Vorschriften für die von ihm entwickelten Umfänge trägt.

In diesem Zusammenhang wird in den Handbüchern explizit auf die ISO 21434 und UN-R155 hinsichtlich Cyber Security hingewiesen.

Was dieses für den Aufbauhersteller genau bedeutet, wird in einem Vortrag auf dem Nutzfahrzeug-Symposium am 23. Juni in Bremen weiter beleuchtet.

Herr Kai Zolleiß von der MAN Truck & Bus SE wird in seinem Vortrag mit dem Titel „Cyber Security: auch der Aufbauhersteller steht in der Verantwortung“ näher auf das Thema eingehen und Fragen aus dem Publikum beantworten können.

Das gesamte Programm des Nutzfahrzeug-Symposiums ist hier zu finden: https://zkf-bundesverbandstag.de/23-juni-2023/