Das neue Datenschutzrecht – Was Karosserie-Fachbetriebe ab Mai 2018 beachten müssen

Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform des Datenschutzrechtes soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedsstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen, eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher. Problematisch ist jedoch, dass das Thema Datenschutz in den meisten kleineren Betrieben bisher keine hohe Priorität hatte.

Dies muss sich nun ändern, da das neue Datenschutzrecht empfindliche Strafen bei Datenschutzverstößen vorsieht. Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierfür einen Praxisleitfaden inkl. Mustertexten und Umsetzungshilfen entwickelt, die allen Karosserie-Fachbetrieben im geschlossenen Mitgliederbereich (Unterpunkt Recht) zur Verfügung stehen. Der Leitfaden thematisiert die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen.

Neben rechtlichen Erklärungen zeigen die Informationen zahlreiche Beispiele, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Die Informationen zielen darauf ab, Handwerksbetrieben einen vertieften Überblick sowie das notwendige Rüstzeug zu geben, die jeweiligen betrieblichen Abläufe an die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts anzupassen. Eine rechtlich abschließende und verbindliche Beratung darf und kann der Leitfaden jedoch nicht leisten.

Für spezielle Einzelfragen zu individuellen Situationen des Betriebs sollten die entsprechenden Experten vor Ort in den Handwerkskammern hinzugezogen werden. 

Für weitere Auskünfte steht in der ZKF-Geschäftsstelle Herr Michael Zierau zur Verfügung.