Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Handwerksbetrieben

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine neue Praxisempfehlung zum Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Handwerksbetrieben veröffentlicht. Das Dokument betont, dass Datenschutz immer dann relevant wird, wenn KI mit personenbezogenen Daten arbeitet. Betriebe sollten daher grundsätzlich prüfen, ob solche Daten für die Nutzung von KI-Tools überhaupt notwendig sind – häufig ist dies nicht der Fall.

Ist der Einsatz personenbezogener Daten unvermeidbar, gelten besondere Schutzmaßnahmen: Die Nutzung sollte ausschließlich über betriebliche Geräte erfolgen, und beim Einsatz externer KI-Tools ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Zudem müssen eine Rechtsgrundlage – etwa eine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung der Betroffenen – sowie der Grundsatz der Datenminimierung beachtet werden.

Der ZDH weist außerdem auf die Bedeutung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) hin, etwa den Schutz vor Datenlecks und die Sicherstellung, dass KI-Anwendungen nur mit zulässigen Daten trainiert werden. Besonders bei kostenlosen Tools sei Vorsicht geboten, da hier oft keine Kontrolle über die Weiterverwendung eingegebener Daten bestehe. Verboten bleibt zudem das vollautomatisierte Treffen rechtlich relevanter Entscheidungen ohne menschliche Mitwirkung.

Das vollständige Dokument kann <hier> heruntergeladen werden. (MZ)