DGUV aktualisiert Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“ aktualisiert. Die neue Ausgabe ist im Juli 2026 erschienen und löst die bisherige Fassung vom August 2019 ab. Inhaltlich handelt es sich nicht um eine komplette Neuausrichtung, sondern um eine gezielte Aktualisierung des bestehenden Arbeitsschutz-Leitfadens.

Für K+L-Betriebe: Beim Atemschutz gibt es eine wichtige Aktualisierung

Der neue Anhang 2 verweist ausdrücklich auf die DGUV Regel 109-013 „Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole“ und ordnet Atemschutz nach Lackmenge und Umfang der Spritzarbeiten ein.

So unterscheidet die Tabelle unter anderem zwischen einer verarbeiteten Lackmenge von unter 0,5 kg pro Arbeitsschicht und höheren Mengen. Bei mehr als 0,5 kg werden wiederum unterschiedliche Anforderungen abhängig vom zeitlichen Umfang der Spritzarbeiten genannt. Bei längeren Tätigkeiten kommen beispielsweise druckluftversorgte Atemschutzgeräte oder gebläseunterstützte Geräte zum Einsatz.

Die DGUV nennt sechs wesentliche Änderungen gegenüber der Ausgabe von 2019:
• Begriffe wurden redaktionell angepasst.
• Verweise auf andere Vorschriften und Regelwerke wurden aktualisiert.
• Hinweise auf die DGUV Regeln 100-500 und 100-501 wurden entfernt, weil die entsprechenden Kapitel inzwischen zurückgezogen wurden.
• Die Tabelle 33 zu Schutzmaßnahmen beim Beschichten großer und schwerer Werkstücke wurde neu strukturiert.
• Dabei wurden erstmals ausdrücklich segmentierte Lackierkabinen aufgenommen.
• Der Abschnitt zum Atemschutz beim Spritzlackieren wurde auf Grundlage der DGUV Regel 109-013 ergänzt.
• Die Musterbetriebsanleitung wurde überarbeitet.

Was sich für die Praxis ändert

Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet die neue Ausgabe vor allem: Bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen sollten auf Aktualität geprüft werden. Die DGUV Information richtet sich ausdrücklich sowohl an Beschäftigte als auch an Führungskräfte und Personen, die im Betrieb für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen verantwortlich sind.

Die Überarbeitung verändert die grundlegende Systematik des Dokuments nicht. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Lackaerosole sowie Brand- und Explosionsgefahren und die daraus abgeleiteten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.

Die neue DGUV Information 209-014 kann <hier> heruntergeladen werden. (MZ)