Die Mindestausbildungsvergütung definiert die Untergrenze der Ausbildungsvergütung, nicht die Obergrenze!

Bildquelle: Unsplash

Eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft ist es, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die Betriebe zu gewinnen und Schüler/innen, sowie Schulen, die mit dem Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben in Kontakt kommen, eine Ausbildungsvergütung aufzuzeigen, die den Eintritt in unseren Beruf attraktiv erscheinen lässt. Ausbildungsvergütungen, welche unterhalb der Mindestausbildungsvergütung liegen, fallen komplett aus jeglichen Kommunikationsmedien der Bundesagentur für Arbeit, weshalb offiziell diese Berufsausbildung der jeweiligen Region als Nennung in z. B. Schulen und bei der Entscheidung für die Berufswahl fehlen kann.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2025 bekanntgegeben, worin eine Steigerung von 5% in allen 4 Lehrjahren bekanntgegeben wird.

Die Mindestlohnregelung von Auszubildenden wird nicht über das Mindestlohngesetz beschrieben, da der Auszubildende per Definition keinen Lohn für geleistete Arbeit bekommt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Dennoch ist es keine Seltenheit, dass Auszubildende im Handwerk oft produktiv mitarbeiten und Leistung bringen, und somit doch „Arbeit leisten müssen“.

Die Ausbildungsvergütung selbst wird in § 17 des BBiG beschrieben.

Doch leider, ist die Situation etwas ernster, als sich der Sachverhalt auf dem Papier darstellt. Der Nachwuchs im Karosserie- und Fahrzeugbau ist rückläufig. Nicht zuletzt durch den demografischen Wandel und die Präferenz zu einem Studium des Nachwuchses bleiben viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Eines der größten Probleme im Karosserie- und Fahrzeugbau ist die Entlohnung, welche auf Ausbildungsseiten von jedem Mobiltelefon aus, abgerufen und mit anderen Berufen verglichen werden kann.

Aus diesem Grund begrüßen wir, als zuständiger Berufsverband, es sehr, dass eine Erhöhung von 5%, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen wurde, geben aber dennoch zu bedenken, dass wir in vielen Regionen noch immer weit hinter anderen Ausbildungsvergütung (z.B. des KFZ-Gewerbes) zurückliegen. Sollte der Anreiz durch eine angepasste Bezahlung nicht realisiert werden, gehen uns viele Auszubildende und somit potenzielle Fachkräfte für die Zukunft verloren. (SF)