Informationen für Fachbetriebe zur Reparatur von Traktionsbatterien
Im Zuge der Mobilitätswende hin zur Elektromobilität hat die EU-Kommission 2023 in der Verordnung 2023/1542 beschlossen, einen digitalen Batteriepass ins Leben zu rufen.
Dieser soll einen umfassenden Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien innerhalb der EU schaffen. Das Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern, indem der Batteriepass alle wichtigen Informationen zur Batterie über den gesamten Lebenszyklus enthält und so die Reparatur von Batterien vereinfacht.
Der Batteriepass gilt für alle HV-Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh und LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel (Niederspannungs-Batterien für z.B. E-Bikes, E-Scooter etc.).
Der Batteriepass wird für alle neu in den Verkehr gebrachten Batterien innerhalb der EU ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Über den Zweck und die Inhalte des Batteriepasses informiert der ZDK in einer Broschüre zum digitalen Batteriepass, die als Anlage beigefügt ist. (MZ)