DSGVO - Gefahr von Abmahnungen bei der Nutzung vom Website-Dienst Google Analytics

Google Analytics ist ein Internet-Dienst, der auf Internetseiten eingebunden werden kann und das Nutzerverhalten der Seitenbesucher für den Seitenbetreiber dokumentiert und analysiert. Da in der Grundeinstellung dieses Dienstes die IP-Adressen der Seitenbesucher mit aufgezeichnet werden, ist dieser Dienst nicht ohne zusätzliche Anpassungen DSGVO-Konform.

In der autorechtaktuell.de wird nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts (DSGVO) informiert, dass Webseitenbetreiber erste Abmahnungen erhalten haben.

Sofern Sie auf Ihrer Website den Dienst Google Analytics eingebunden haben, beachten Sie: Die Nutzung von Google Analytics ist nur noch zulässig, wenn dies in anonymisierter Form betrieben wird. Im Quelltext ist dies entsprechend einzustellen. Eine nicht anonymisierte Nutzung wäre nur durch ein sogenanntes Opt-In (ausdrückliche Einwilligung des Users) möglich. Ein einfaches Opt-Out (Widerspruch des Users) – wie bisher noch zulässig – ist nicht mehr ausreichend.

Eine einfache Musterformulierung der Datenschutzerklärung der Website zur Verwendung von Google Analytics ist daher nicht ausreichend, wenn Sie den Dienst nicht anonymisiert betreiben. Wir empfehlen daher dringend, diesen Sachverhalt mit Ihrem Webadministrator zu klären. Anderenfalls sehen Sie sich dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt.

Grundsätzlich ist zu überlegen, ob der Dienst überhaupt benötigt wird, oder ob nicht auf andere rechtskonforme Analysetools ausgewichen werden kann. Viele Analysetools wie, z. B. „AWStats“ zeichnen zwar ebenfalls die Seitenbesuche auf, legen diese Daten dann aber nur „local“ auf dem Webserver ab, ohne diese Daten an Dritte weiterzusenden.

Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz und auch einen Praxisleitfaden inkl. Mustertexten und Umsetzungshilfen vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stehen allen Karosserie-Fachbetrieben im geschlossenen Mitgliederbereich unter www.zkf.de in der Rubrik „Recht“ unter dem Punkt „Datenschutz – DSGVO“ zur Verfügung. Der Leitfaden thematisiert die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen.