Durchführung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit (Fachliche Weisung der BA)

Am 1. Januar 2021 ist das Beschäftigungssicherungsgesetz in Kraft getreten, in dem u. a. eine Ausweitung der Förderung der Weiterbildung bei Durchführung von Kurzarbeit in § 106 a SGB III geregelt wird. Arbeitgebern können bis zum 31. Juli 2023 von der Agentur für Arbeit auf Antrag die Lehrgangskosten für Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten zu 100 Prozent erstattet werden.

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