Ab dem 7. Juli 2026 dürfen verschiedene Reifenvarianten aufgrund verschärfter Anforderungen der ECE-R117-Typgenehmigung nicht mehr neu auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer aktuellen Mitgliederinformation hin.
Betroffen sind insbesondere Reifen, deren Kennzeichnungen bei Rollwiderstand und Nasshaftung nicht mehr den aktuellen Umwelt- und Sicherheitsstandards entsprechen. Maßgeblich sind dabei die auf der Reifenflanke angebrachten Buchstabencodes der Typgenehmigung. Mehrere bislang zulässige Kennungen werden mit dem Stichtag ungültig.
Für den Handel bedeutet das: Nicht konforme Reifen müssen vor dem 7. Juli 2026 bereits in den Markt gebracht worden sein. Lagerbestände dürfen anschließend noch bis zum 6. Januar 2029 verkauft und montiert werden. Reifen mit Produktionscode ab Kalenderwoche 28/2026 und unzulässiger Kennzeichnung dürfen jedoch weder angenommen noch veräußert werden.
Der BRV empfiehlt Händlern, sich von Herstellern und Importeuren schriftlich bestätigen zu lassen, dass ab dem Stichtag nur noch zulässige Ware ausgeliefert wird. Gleichzeitig sollten bestehende Bestände betroffener Varianten konsequent abgebaut werden.
Die vollständige Meldung des BRV inkl. der betroffenen Kennzeichnungen kann >hier< heruntergeladen werden. (MZ)