Moderne Fahrzeuge werden immer komplexer. Alternative Antriebe sowie umfassende Assistenzsysteme machen die Konstruktion des Fahrzeugs komplizierter, was zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Reparatur und Wartung dieser Fahrzeuge hat. Hersteller versuchen oft, den Zugang zu Informationen und wichtigen Daten den freien Betrieben der Reparatur- und Servicebranche zu verweigern. Der Kunde soll bitteschön doch sein Fahrzeug im markengebundenen Betrieb warten und reparieren lassen. Dass die freien Betriebe hier aber das Recht auf gleichen Zugang zu diesen Daten haben, hat das OLG Köln in einer neuen Entscheidung bestätigt. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem April 2024 in vollem Umfang bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port rechtswidrig sind. Autohersteller sind daher gehindert, den freien Betrieben den Zugang zu Fahrzeugdaten zu beschränken. Das OLG Köln hat erneut betont, dass Hersteller die Daten von Fahrzeugen frei zugänglich machen müssen. Denn diese werden nicht nur von freien Betrieben der Reparatur- und Servicebranche benötigt, um die Fahrzeuge reparieren und warten zu können, sondern sie dienen auch dem freien Wettbewerb. Gerade bei einem Karosserieschaden entscheiden sich viele Kunden für den Karosseriefachbetrieb. Diese stehen im freien Wettbewerb zu den herstellergebundenen Autohäusern. Sowohl die Verbraucher als auch die freien Betriebe haben daher das Recht, sich auf diesem Markt behaupten zu können und dazu ist der Datenzugang unerlässlich. Dies hat das OLG Köln in einem lesenswerten Urteil klargestellt.
Das Urteil ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung, weil eine europagesetzliche Regelung noch immer aussteht. Es bleibt zu hoffen, dass auf EU-Ebene ein Gesetz verkündet wird, das den freien Zugang zur Fahrzeugdaten regelt. Dies könnte weitere Gerichtsverfahren entbehrlich machen. Der Ball liegt somit jetzt im Spielfeld der EU-Kommission.