Einigung bei den Trilogverhandlungen zum Tachographen

Am 12.12.2019 haben EU-Kommission, Europaparlament und Rat eine Einigung bei den Trilogverhandlungen zum Digitalen Tachographen erzielt. Der Geltungsbereich der Sozialvorschriften und somit der Tachographenpflicht wird auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen ausgeweitet. Dabei sollen Transporte außerhalb des eigentlichen Transportgewerbes (sog. Werkverkehr) im Bereich unter 3,5 Tonnen, wie sie etwa im Handwerk an der Tagesordnung sind, von der Tachographenpflicht ausgenommen und sachgerecht nur auf internationale Transportvorgänge eingegrenzt werden. Zudem wird es neue Ausnahmen für Bauunternehmen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 44 Tonnen geben, soweit das Lenken der Fahrzeuge für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt. Der Ausnahmeradius der bestehenden Handwerkerausnahme bleibt bei 100 Kilometern. Die Ausweitung auf 150 Kilometer wurde von den Mitgliedstaaten abgelehnt. 
Das Ergebnis muss noch durch das Europaparlament und vom EU-Verkehrsministerrat bestätigt werden. Die Abstimmung im zuständigen Verkehrsausschuss findet voraussichtlich am 21. Januar 2020 statt.