Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt bekannt, dass der Einsatz von Fahrern, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer „95“) verfügen, bis einschließlich 17. April nicht durch die BAG beanstandet wird.
Hiermit soll insbesondere die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch Waren des täglichen Bedarfs sichergestellt und dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung getragen werden.
Infolge des Corona-Virus kam es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Verlängerung von Lkw-Führerscheinen. Die notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen konnten nicht zeitnah durchgeführt werden.
Das Hessische Verkehrsministerium hat hierzu veranlasst, dass die hessischen Fahrerlaubnisbehörden die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E vorübergehend verlängern, auch wenn die geforderten Eignungsnachweise nicht bzw. nicht vollständig erbracht werden können. Somit ist für die Dauer der Corona-Krise sichergestellt, dass sämtliche Fahrer ihren Tätigkeiten weiter nachkommen können.
Welche Länder diesem Beispiel folgen, ist jeweils bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.