Einstellung der Plattform zur Online-Streitschlichtung der EU-Kommission zum 20. Juli 2025: Überprüfen Sie das Impressum Ihrer Firmenwebseite!

Aus aktuellem Anlass weist der ZKF darauf hin, dass die OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 eingestellt wird. Karosserie-Fachbetriebe, die über das Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen den Link zur OS-Plattform >hier< auf ihren Internetseiten zum 19. Juli 2025 löschen.

Bitte beachten Sie: Die Verordnung sieht keine Übergangsfristen vor und wird der Link vor diesem Zeitpunkt entfernt, besteht ein Abmahnrisiko wegen Nichtbeachtung der bis einschließlich 19. Juli 2025 gesetzlich angeordneten Verlinkungspflicht. Wird der Link nicht oder erst nach diesem Zeitpunkt entfernt, besteht bis zu dessen Entfernung das Risiko einer Abmahnung wegen Irreführung von Verbrauchern. Der Link zur OS-Plattform ist in der Regel im Impressum auf den betrieblichen Internetseiten eingebunden.

Hintergrund war, dass Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zum Thema „außergerichtliche Streitbeilegung“ sich sowohl aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) als auch aus der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) ergeben hatten. Nach der ODR-Verordnung waren automobile Betriebe, die über das Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem Jahr 2016 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission zu setzen (Artikel 14 ODR-Verordnung).

Informationen, über die von Betrieben zu erfüllenden Informationspflichten zum Thema „Verbraucherstreitbeilegung“ erhalten Sie in der ZDK-Broschüre mit dem Titel „Verbraucherstreitbeilegung - Informationspflichten für Kfz-Betriebe - 3. Auflage (Stand: März 2025)“ >hier<. (AG)