Elektromobilität: Umweltbonus 2023 – Änderungen in der neuen Förderrichtlinie

Die neue Richtlinie zum Umweltbonus ist mit Wirkung zum 01.01.2023 im Bundesanzeiger für die Jahre 2023/2024 veröffentlicht worden. Dabei erfolgen Reduzierungen der Fördersummen für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind zukünftig nicht mehr förderfähig.

Ab dem 01.09.2023 ist auch die Streichung von gewerblichen Käufern von Elektromobilien aus der Förderfähigkeit vorgesehen, die bislang alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (bzw. bis 4,25 Tonnen durch Sonderregel des Elektromobilitätsgesetzes) umfasste.

Details zu den neuen Inhalten und der Beantragung entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu den „Neuen Bedingungen für Fördermitteln für den Umweltbonus“.

Für Beratungen stehen die Mitarbeiter des BAFA von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06196 908-1009 zur Verfügung.