Die „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ (euBP) ist ein Serviceangebot der Rentenversicherungsträger für die Durchführung einer Betriebsprüfung. Im Rahmen des Verfahrens euBP haben Arbeitgeber und Steuerberater die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungssystem elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.
Grundlagen: Die Rentenversicherungsträger führen für jeden Betrieb mindestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durch (§ 28p Abs. 1 SGB IV) >hier<. Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) sind seit 2023 die notwendigen Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Die weiteren prüfrelevanten Daten aus der Finanzbuchhaltung können bis Ende 2024 freiwillig übermittelt werden, danach ist die elektronische Übermittlung verpflichtend.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann jedoch für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten per euBP verzichtet werden (vgl. § 126 SGB IV). Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.
Einzelheiten des Verfahrens werden in den "Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" der Deutschen Rentenversicherung geregelt. Diese und weitere Details zur euBP können Sie auf der Info-Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund abrufen. Eine kurze Einführung über das Verfahren ist dem Erklär-Film zu entnehmen. (AG)