Elektronische Zulassung – Beschlüsse Verkehrsministerkonferenz vom 04./05.05.2022

Mit Hilfe der positiven Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz Anfang Mai 2022 können die Arbeiten mit dem Ziel der Ermöglichung der elektronischen Zulassung ab Mai nächsten Jahres fortgesetzt werden.

Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:

  • Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Kenntnis.
  • Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt die für die internetbasierte Fahrzeugzulassung vorgesehenen weiteren Verfahrenserleichterungen durch die Ausweitung des Vertrauensniveaus, die Automatisierung der Antragsbearbeitung, die Einführung von Regelungen über die Tageszulassung, den Verzicht auf die Authentifizierung bei Außerbetriebsetzungen, die Ermöglichung der sofortigen Inbetriebnahme des Fahrzeugs sowie den Zugang von juristischen Personen.
  • Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigt die Bitte an das BMDV, die Arbeiten an der Implementierung der Großkundenschnittstelle für die Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) fortzusetzen und dabei das im Bericht erläuterte Konzept zugrunde zu legen. Sie begrüßt die Einbeziehung der dezentralen kommunalen i-Kfz Portale in den Prozessablauf.
  • Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Länder darum, sich dafür einzusetzen, dass jede Zulassungsbehörde die gesetzliche Forderung zum Betrieb eines kommunalen Portals umsetzt und den Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen des KBA führt.

Mit dem Rechtsetzungsverfahren ist nun begonnen worden, weshalb in den nächsten Wochen mit den ersten Entwürfen zur neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zu rechnen ist. Es soll angestrebt werden, mit dieser Stufe der elektronischen Zulassung im Mai nächsten Jahres starten zu können.