Mit Einführung der neuen Tachographen Generation vor zwei Jahren war der damit verknüpfte OSNMA Service (Authentisierung von Navigationsnachrichten im offenen Dienst) lange Zeit nicht möglich. Infolgedessen sind die Tachographen, die bis dato verbaut wurden, sogenannte „Übergangstachographen“ ohne aktive OSNMA-Funktion gewesen.
Mit dem Stichtag 24. Juli 2025 ist der OSNMA Service aktiv, womit die Hersteller von Tachographen den finalen Tachographen (G2V2) ausliefern können.
Die EU-Kommission hat für den Einbau in Neufahrzeuge eine Übergangsfrist von 5 Monaten definiert und informiert, dass Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 24.12.2025, die der Verpflichtung zum Einbau eines Tachographen unterliegen, mit einem „finalen“ G2V2 Tachograph (Generation 2 Version 2) ausgerüstet werden müssen.
Aufbauhersteller müssen beachten, dass beim Tachograph immer das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs der entsprechende Stichtag ist. Wir raten den Mitgliedsbetrieben, dass sie mit dem Fahrzeughersteller in Kontakt treten sollten, falls Fahrgestelle mit „Übergangstachograph“ nicht vor dem 24.12.2025 komplettiert und zugelassen werden können. (DC)