Energieeffizienz: Umweltbonus für Elektromobile und andere alternative Antriebe

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert über den erhöhten Umweltbonus (Innovationsprämie) für Elektromobile und andere alternative Antriebe sowie über die neue Kumulierungsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen >hier<.

Diese Innovationsprämie zur Förderung der Beschaffung von Elektromobilen (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen) wurde im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes bis 31. Dezember 2021 befristet und aufgestockt. Dabei werden reine E-Autos mit bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 Euro (jeweils abhängig vom Listenpreis und vom Eigenanteil des Automobilherstellers) gefördert. Die Liste haben wir >hier< für Sie hinterlegt. Die neue Förderhöhe gilt rückwirkend für alle seit 3. Juni 2020 gestellten Anträge.

Kombination mit weiteren Förderungen
Durch die am 16. November 2020 in Kraft getretene weitere Änderung der Förderrichtlinie >hier< gelten nun u. a. gestaffelte Fördersätze beim Leasing, die eine Möglichkeit bieten, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren. Um Verzögerungen zu vermeiden, bittet die BAFA beim Erstantrag alle Unterlagen anhand des beigefügten Merkblatts >hier< einzureichen.

Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) >hier<.