Erfreulich: ZKF-Fördermitglied e.optimum senkt die Abschlagszahlungen

Aufgrund der rückläufigen Energiepreise hat sich der ZKF-Partner und Fördermitglied e.optimum dazu entschlossen, die Abschlagszahlungen zu senken – sowohl für RLM- als auch SLP-Verträge Strom und Erdgas.

Diese Maßnahme erfolge unabhängig von der Strom- bzw. Gaspreisbremse schon jetzt, heißt es in der offiziellen Mitteilung von e.optimum. Damit ist e.optimum einer der ersten Energieversorger, der die Abschläge deutlich nach unten anpasst.

Die wesentlichen Fakten zur Abschlagsreduzierung:

  • Die Abschlagssenkung gilt erstmalig für den Belieferungsmonat Februar, d. h. für Abschlagszahlungen mit Fälligkeit 15.01.2023. 
  • Kalkuliert wird ein reiner Netto-Energiepreis von 25 Cent Strom und 11 Cent Erdgas. 
  • Die entsprechenden Abnahmestellen müssen in Belieferung sein bzw. bis zum 31.01.2023 in Belieferung gehen.

Das entsprechende Kundenschreiben wurde bereits versendet.

Im Zuge der Strom- und Gaspreisbremse wird eine weitere Überprüfung und ggf. Anpassung der Abschlagsbeträge bei Ihren Partnern erfolgen. Stand heute müssen Sie nichts tun, die Entlastung erfolgt automatisch.

Weiteres Infomaterial, sowie allgemeine Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse wird e.optimum auf der Homepage unter https://www.eoptimum.de/news/ veröffentlichen.

Für dieses Thema stehen seitens e.optimum folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Carolin Armbruster Kooperationsmanagerin Tel.: 0781 / 2894 00 -427 Mail: carolin.armbruster@eoptimum.de
Bernd Decker Kooperationsmanager Tel. 0781 / 2894 00 -615 Mail: bernd.decker@eoptimum.de.