Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Unternehmen müssen Tests den Arbeitnehmern anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt diese um eine entsprechende Verpflichtung:

Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Weitere Einzelheiten erhalten Sie >hier< oder aber auch in den FAQ auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitsschutzregelungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.