Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024

Die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4) >hier< ist am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:

• 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde
• 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Weitere Informationen auch FAQs zum Mindestlohn erhalten Sie unter die Bundesregierung >hier<.