Erinnerung: Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026 auf Fahrzeuge über 2,5 t

Vor einigen Monaten hatten wir bereits über die Ausweitung der Fahrtenschreiberpflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr informiert. Da die Umsetzungsfrist näher rückt, möchten wir nochmals auf die bevorstehenden Änderungen aufmerksam machen.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch gewerblich eingesetzte Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation (Smart Tacho 2) ausgestattet sein.

Von der Regelung sind nicht nur Neufahrzeuge betroffen. Auch zahlreiche Bestandsfahrzeuge müssen nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die derzeit mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sind, müssen auf den Smart Tacho 2 umgerüstet werden. Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation benötigen ein Upgrade auf die Version 2.

Der Smart Tacho 2 verfügt über erweiterte Funktionen, darunter:
• automatische Positionsaufzeichnung mittels GNSS-Technologie,
• DSRC-Schnittstelle zur Fernauslesung durch Kontrollbehörden,
• automatische Erfassung von Grenzübertritten,
• ITS-Schnittstelle zur digitalen Weiterverarbeitung von Daten,
• Erfassung von Be- und Entladevorgängen.

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Bußgeldern sowohl für das Unternehmen als auch für den Fahrer rechnen. Die Einführung des Smart Tacho 2 ist Bestandteil des EU-Mobilitätspakets und soll unter anderem dazu beitragen, Sozialdumping zu bekämpfen, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die Einhaltung der Sozialvorschriften im europäischen Straßengüterverkehr wirksamer zu kontrollieren. (DC)