Erinnerung Sozialversicherungs-Meldeportal: Ausfüllhilfe sv.net wird am 1. März abgeschaltet - Neu-Registrierung notwendig

Wir erinnerten in unseren ZKF Online News bereits daran, dass für das neue „SV-Meldeportal“ eine Neu-Registrierung notwendig wird, da das bisherige Meldeportal sv.net ab 1. März 2024 abgeschaltet wird. Eine Neu-Registrierung war ab Oktober 2023 möglich und Arbeitgeber, die sv.net nutzen müssen sich im neuen Portal anmelden, da die bisherigen Daten aus sv.net nicht automatisch übertragen werden.

Beachten Sie: Die Registrierung beim SV-Meldeportal kann Zeit benötigen – planen Sie daher für sozialversicherungsrechtlich zwingende Meldungen diese rechtzeitig ein.

Hintergrund: Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a des SGB IV >hier< gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.

Das SV-Meldeportal ist kein Lohnabrechnungsprogramm, sondern eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung etc. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.

Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.sv-meldeportal.de, aber auch auf den Seiten der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit FAQ. (AG)