Erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld weiter verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres 2021 aufgrund der andauernden Belastungen für einige Branchen durch die Corona-Krise. Am 15. September 2021 beschloss das Bundeskabinett die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung >hier<.

Mit der Neuregelung werden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden und Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Weitere Informationen rund um das Kurzarbeitergeld erhalten Sie >hier<.