Auf Grund der Corona-Krise erhöhen derzeit viele Lieferanten ihren Frachtkostenanteil bei der Ersatzteillieferung. Begründet wird dies meist durch gestiegene Kosten bei der Logistik durch die erhöhten Schutzmaßnahmen für die dort tätigen Mitarbeiter.
Prinzipiell gilt es, diese Erhöhung aus unternehmerischer Sicht an den zahlungspflichtigen Kunden weiter zu geben. Frachtkosten und evtl. Aufschläge können direkt dem Auftrag zugeordnet werden und sind somit nicht Teil der Gemeinkosten, sondern müssen weiterberechnet werden.
Da solche befristeten Maßnahmen nicht vorhersehbar waren, aber nachvollziehbar sind, sind diese als außergewöhnliche Bestandteile einer Reparaturrechnung zu sehen, und das so lange, bis die Lieferanten dies wieder revidieren. Dies gilt sowohl im Haftpflichtschaden-, als auch im Kaskoschadenfall. In beiden Fällen sind tatsächlich angefallene Kosten Bestandteil der Reparaturrechnung.