EU-Programm für den Schutz des geistigen Eigentums von KMU

Die EU hat ein Förderprogramm über 47 Mio. Euro aufgelegt, das den Schutz des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen finanziell unterstützt.

Wenn KMU wachsen und bei neuen Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen. Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben deshalb im Januar einen neuen KMU-Fonds der Europäischen Union eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Unternehmen mit Sitz in der EU können über den mit 47 Mio. Euro ausgestatteten Fonds entsprechende Gutscheine erhalten. Die Finanzhilfen können über den gesamten Zeitraum 2022-2024 beantragt werden.

Der KMU-Fonds der EU bietet folgende Unterstützung:

  • Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums erhobenen Gebühren („IP-Scan-Dienste“)
  • Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren.
  • Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren.
  • Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren.
  • Mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; Beratungen durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum.

Das EUIPO verwaltet den Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung wurde auf der Website des EUIPO im Januar veröffentlicht.

Quellen: www.ec.europa.eu, Pressemitteilung ZDH