Bereits mit ZKF-News vom 02.04.2026 hatten wir über die Neuregelung für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI = Repair and Maintenance Information) berichtet.
Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/699 im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt nun für den automobilen Aftermarket eine neue Ära. Die neuen Regeln verpflichten Fahrzeughersteller schrittweise dazu, unabhängigen Marktteilnehmern einen deutlich besseren Zugang zu Fahrzeugdaten, Diagnosefunktionen, Steuergeräteprogrammierungen und Softwareinformationen zu ermöglichen. Branchenvertreter sprechen bereits von einer der wichtigsten Reformen seit Einführung der OBD-Schnittstelle.
Mehrmarken-Diagnosegeräte erhalten Zugang zu Herstellerportalen
Bislang mussten viele Funktionen moderner Fahrzeuge über herstellerspezifische Portale oder proprietäre Lösungen angesteuert werden. Künftig werden Fahrzeughersteller standardisierte Schnittstellen (APIs) bereitstellen müssen, über die Diagnosegeräte auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen können. Dadurch können Mehrmarkensysteme künftig deutlich mehr Funktionen aus einer Hand anbieten.
Gleichzeitig entsteht erheblicher Entwicklungsaufwand. Bereits ab September 2026 können die Hersteller von Mehrmarken-Diagnosegeräten die von den Fahrzeugherstellern bereitgestellten Schnittstellen analysieren und in ihre Plattformen integrieren.
Wir erwarten insbesondere Fortschritte bei:
• Steuergeräteprogrammierung
• Variantencodierung
• ADAS-Kalibrierung
• Batterie- und Hochvoltdiagnose
• Software-Updates über Mehrmarkensysteme
• Verwaltung elektronischer Servicehistorien
Damit könnten die Unterschiede zwischen herstellereigenen Testern und freien Diagnosesystemen in den kommenden Jahren deutlich kleiner werden.
Freie Karosserie-Fachbetriebe profitieren besonders
Für freie Karosserie- und Lackierbetriebe dürfte die Reform große Auswirkungen haben.
Moderne Unfallreparaturen erfordern heute häufig die Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen, die Programmierung neuer Steuergeräte sowie den Zugriff auf fahrzeugspezifische Reparaturdaten. Genau hier waren freie Betriebe bislang oftmals auf Herstellerportale oder Vertragswerkstätten angewiesen.
Mit der neuen Verordnung erhalten freie Fachbetriebe schrittweise besseren Zugang zu:
• Kalibrierdaten für Kameras und Radarsysteme
• Reparaturinformationen für Hochvoltbatterien
• Softwareständen und Programmierinformationen
• elektronischen Wartungsprotokollen
• fahrzeugbezogenen Reparatur- und Wartungspaketen
Insbesondere Betriebe, die sich auf moderne Unfallinstandsetzung spezialisiert haben, können künftig mehr Arbeiten vollständig im eigenen Haus durchführen. Das reduziert Fremdvergaben an Markenbetriebe und verbessert die Wertschöpfung im eigenen Unternehmen.
Cybersecurity bleibt das zentrale Thema
Trotz der Marktöffnung bleibt die Fahrzeug-Cybersicherheit ein Schlüsselfaktor. Die Verordnung erlaubt Herstellern weiterhin Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Manipulationen und Cyberangriffen. Gleichzeitig wird jedoch ausdrücklich festgelegt, dass diese Maßnahmen den Zugang unabhängiger Marktteilnehmer nicht unnötig erschweren dürfen. Hier wird SERMI (Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information), ein EU-weites, standardisiertes Zertifizierungssystem, stark an Bedeutung gewinnen.
Für Werkstätten bedeutet dies künftig mehr Authentifizierungs- und Zertifizierungsprozesse, aber zugleich einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zu den erforderlichen Fahrzeugfunktionen.
Der ZKF wird im Rahmen seiner Mitgliedschaft im AIRC (Association Internationale des Réparateurs en Carrosserie) gemeinsam mit dem BIV (Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks) das Vorhaben auf europäischer Ebene weiter begleiten und sich für praxisorientierte Lösungen einsetzen. (MZ)