Eurovignette: Ausnahme für „Handwerker-Fahrzeuge“ bis 7,5 Tonnen bestätigt

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Am 18. Dezember wurde der zwischen den EU-Verkehrsministern gefundene Kompromiss zur Eurovignetten-Verordnung offiziell bestätigt.

Die gefundene Einigung sieht vor, dass es den EU-Mitgliedsstaaten überlassen wird, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von der Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.

Mit dieser Regelung, für die sich die deutschen Verhandlungspartner eingesetzt haben, sind Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe mit Transportern und Lkw bis 7,5 Tonnen möglich.

Die nun beschlossene Regelung hebt sich positiv von den Vorschlägen von Kommission und Europaparlament ab, die vorgesehen hatten, pauschal alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige LKW-Maut einzubeziehen.

Das Argument für die Befürworter dieser Einigung ist, dass der ortsansässige Handwerksbetrieb bereits durch seine Steuerlast angemessen zum Erhalt der Infrastruktur beiträgt und keine Transitfahrten ausführt. In Deutschland wären Handwerksbetriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten große Maut-Netz, das neben Autobahnen auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet.