Eurovignette: EP-Plenum bestätigt final die Handwerkerausnahme

Am 17. Februar 2022 hat das Plenum des Europaparlaments das Ergebnis zur Eurovignetten-Verordnung vom Juni 2021 endgültig bestätigt und damit auch die Möglichkeit für eine Handwerkerausnahme in den Mitgliedstaaten angenommen.

Der Verkehrsausschuss hatte im Januar zugestimmt, der Rat bereits im Herbst 2021.

Nachdem das Europaparlament das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung endgültig bestätigt hat, endeten damit jahrelange und teils zähe Verhandlungen.

Mit der Entscheidung wird es den EU-Mitgliedstaaten überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.

Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen und mittelschweren Transportern sind hierdurch gezielte Ausnahmeregelungen möglich. Ohne diese Ausnahme wären in Deutschland die regional tätigen Betriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden.

Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen.

Im nächsten Schritt muss es nun darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung auch in Deutschland in die Praxis umzusetzen, wenn zukünftig die Mautpflicht auf den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird."