Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist als Bundesgesetz Teil des sog. Migrationspakets der deutschen Bundesregierung und dient der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen. Mit der gesetzlichen Grundlage ist es seit dem 1. März 2020 möglich, Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen. Es regelt neben der bestehenden Europäischen Regelung „Blue Card EU“ eine gesteuerte Fachkräfte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt.
Ziel ist es, dem Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen, aber auch im Handwerk zu begegnen, indem es die Zuwanderung derjenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, gezielt steuert und nachhaltig steigert.
Zum 1. Juni 2024 wird nun die dritte und letzte Stufe des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) mit Regelungen zur Chancenkarte (§ 20a AufenthG) und die Erweiterung der Westbalkanregelung (§ 26 BeschV) in Kraft treten. Weitere Regelungen wie z. B. die Informationspflicht der Arbeitgeber bei Anwerbungen (§ 45c AufenthG) treten erst zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Ausführliche Informationen mit einem Selfcheck zur Chancenkarte finden Sie auf den Seiten „Make it in Germany“ unter Chancenkarte zur Jobsuche >hier< und Self-Check: Chancenkarte >hier<.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). (AG)