Fahrzeughalter entscheidend für Handwerkerausnahme bei Lkw-Maut

In verschiedenen ZKF-Newslettern haben wir bereits ausführlich über die Voraussetzungen zur Handwerkerausnahme für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) zwischen 3,5t und 7,5t berichtet.

Ein Hinweis aus der Praxis hat uns aus einem ZKF-Mitgliedsbetrieb erreicht, den wir gerne weitergeben möchten.

Für die Handwerkerausnahme ist entscheidend, dass der in den Papieren eingetragene Fahrzeughalter der handwerklich tätige Betrieb ist, der in die Handwerksrolle eingetragen ist. Falls Firmenfahrzeuge z.B. auf eine Verwaltungs- oder Grundstücksgesellschaft des Unternehmens zugelassen sind, kann die Handwerkerausnahme nicht in Anspruch genommen werden. (DC)