Fahrzeuguntersuchungen künftig nur noch mit einer Akkreditierung nach ISO 17020

Alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, brauchen zukünftig eine Akkreditierung nach ISO 17020. Die Vorschriften des Bundesverkehrsministeriums basieren auf Vorgaben aus Brüssel. Sie sollen dafür sorgen, dass die Qualität bei amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen auch künftig hoch bleibt.

Für den Fall, dass eine Werkstatt mit einer Prüforganisation bei Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) kooperiert, kümmert sich die Prüforganisation darum, dass die Voraussetzungen in der Werkstatt erfüllt sind. Dies sind insbesondere die Überprüfung von Scheinwerfereinstellplätzen (SEP) und Bremsenprüfständen. Die notwendigen Geräte für z. B. eine AU werden üblicherweise vom Prüfingenieur (PI) bereitgestellt. In diesem Fall werden keine weiteren Akkreditierungen von der Werkstatt verlangt.

Sollten Sie selbst eine Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung (AU), einer Sicherheitsprüfung (SP), oder einer Gasanlagenprüfung (GAP) haben, dann müssen Sie künftig selbst eine Akkreditierung nach ISO 17020 nachweisen, damit Ihre Prüfungen auch künftig bei einer Hauptuntersuchung (HU) als „beigestellte Prüfung“ verwendet werden können. Diese Akkreditierung ist in der Regel sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Um hier die Betriebe zu entlasten hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Marke „AÜK – Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“ entwickelt. Dabei handelt es sich um ein zentrales Qualitätsmanagementsystem (QMS). Zurzeit läuft die Akkreditierung dieses Systems durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). „Sobald die Ampel auf Grün steht, geht es los“, sagt Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und ZDK-Vizepräsident.

Bei der Entwicklung des QMS wurde vor allem darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Kfz-Werkstätten so gering wie möglich zu halten. Anerkannte Werkstätten können sich dem System jetzt schon anschließen. Das bildet die Grundlage für die neue Marke AÜK. Die Werkstatt bestätigt zunächst nur ihre vertragliche Einbindung in das QMS. Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QMS zu befolgen. Bis Mitte 2020 werden das QMS des Bundesinnungsverbandes sowie eine Stichprobe der beigetretenen Kfz-Werkstätten von der DAkkS begutachtet. Ist die DAkkS einverstanden, erhält der Bundesinnungsverband mit den angeschlossenen verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren die Akkreditierung und AÜK geht an den Start.

Auf der neuen Webseite www.auek.de können Werkstätten, die in Eigenregie AU, SP, oder GAP durchführen, wichtige Informationen zu AÜK finden. Dort ist ebenfalls ein Formblatt bereitgestellt, mit dem interessierte Werkstätten dem System direkt beitreten können.