Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent festgelegt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30. Oktober 2026 bekanntgegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2027 bei 2,9 Prozent liegt. Mit dieser Festlegung bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zu 2026 stabil. Allerdings stellt der festgelegte Zusatzbeitrag des Bundesministeriums für Gesundheit nur einen unverbindlichen Orientierungswert dar. Jede gesetzliche Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag auf Basis ihrer wirtschaftlichen Finanzlage festlegen.
Auch der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt mit 14,6 Prozent für 2027 stabil.
Quelle: ZDH | Bereich Soziale Sicherung (CK)